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Datenschutz · Berufsgeheimnis

Bevor ein Agent Ihre Daten sieht, ist geregelt, wer was sieht.

Hier steht, was wir in jedem Projekt zusagen und was wir im Kundenfall Handwerk umgesetzt haben. Wir nennen nur, was belegt ist.

Stand: 24. Oktober 2026

Zusagen in jedem Projekt

Erst der Vertrag, dann die Daten.

  • AV-Vertrag vor dem ersten Datenzugriff

    Bevor wir mit personenbezogenen Daten arbeiten, schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Darin steht jeder Unterauftragnehmer mit Leistung und Ort der Verarbeitung. Änderungen kündigen wir vorher an.

  • Verschwiegenheit nach § 203 StGB

    Arbeiten Sie als Steuerberater, Rechtsanwalt oder in einem anderen Beruf mit Schweigepflicht, verpflichten wir uns und jede mitwirkende Person vor dem ersten Datenzugriff zur Verschwiegenheit nach § 203 Abs. 4 StGB.

  • Sie entscheiden, wir arbeiten auf Weisung

    Was der Agent lesen und tun darf, legen Sie fest. Wer im Projekt Weisungen geben darf, steht im AV-Vertrag.

  • Keine Rechtsberatung

    Ob eine Verarbeitung zulässig ist, entscheiden Sie als Verantwortlicher, wenn nötig mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. Wir liefern die technischen Angaben dafür.

Kundenfall Handwerk

So sieht es in einem laufenden Projekt aus.

Ein Heizungs- und Sanitärbetrieb aus Bayern mit 15 Mitarbeitenden. Der Agent beantwortet Fragen aus dem ERP und bereitet Angebote vor.

Wo die Daten liegen

  • Server des Betriebs

    ERP, Automationen und Agent laufen auf einem Server bei Hostinger im Rechenzentrum Frankfurt. Der AV-Vertrag des Hosters gilt als Teil seiner Geschäftsbedingungen.

  • Wissensbasis

    Die Wissensbasis des Agenten liegt bei Supabase in der Region Stockholm, also in der EU. Supabase bietet einen eigenen AV-Vertrag an, seine Annahme ist noch nicht dokumentiert.

  • Sprachmodell

    Das Sprachmodell kommt von Mistral AI, einem Anbieter mit Sitz in Paris. Die Nutzung der Daten zum Training des Modells ist abgeschaltet. Die Annahme des AV-Vertrags von Mistral ist noch nicht dokumentiert.

  • Bedienkanal

    Bedient wird der Agent über Telegram. Telegram bietet keinen AV-Vertrag an. Dieses Risiko ist in der Datenschutz-Folgenabschätzung bewertet.

Was der Agent darf

  • Er hat ein eigenes Lesekonto im ERP. Was er nicht braucht, ist an diesem Konto gesperrt, nicht nur per Anweisung im Prompt, zum Beispiel Bankdaten und USt-ID.
  • Neue Kontakte, Leads und Artikel legt er erst an, wenn ein Mensch bestätigt. Interne Notizen schreibt er auf Anweisung, gekennzeichnet als KI-Notiz.
  • Er schreibt keinem Kunden und keinem Lieferanten und versendet keine E-Mails.
  • Jede Schreibaktion wird außerhalb des Agenten protokolliert, auch abgelehnte. Seine Lesezugriffe auf das ERP stehen in einem eigenen Protokoll. Ein Not-Aus hält ihn sofort an.
  • Er gibt sich als KI zu erkennen, wie es Art. 50 der KI-Verordnung verlangt.

Unterlagen, die wir erstellt haben

  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Nachtrag zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Nachtrag zur GoBD-Verfahrensdokumentation
  • KI-Steckbrief mit Zweck, Modell, Werkzeugen und Grenzen
  • Information für die Mitarbeitenden
  • Schulungsunterlage KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung

Freigegeben werden die Unterlagen vom Betrieb, denn er ist der Verantwortliche. Was Ihr Projekt braucht, klären wir im Prozess-Check.

Für Steuerkanzleien

Das Wissen gehört der Kanzlei.

  • Das Kanzleigehirn ist getrennt vom KI-Modell gespeichert. Das Modell lässt sich austauschen, das Wissen bleibt in der Kanzlei.
  • Wo der Agent unsicher ist, entscheidet eine Fachkraft. Jeder Schritt wird protokolliert, wie es die GoBD verlangen.
  • Geprüfte Belege gehen an DATEV. Wir ergänzen DATEV, wir ersetzen es nicht.
Zum Kundenfall Steuerkanzlei

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Wie wir Ihre Anfrage über das Kontaktformular verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

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