Zum Inhalt springen

Blog

Digitalbonus Bayern 2026: So fördern Sie ein KI-Projekt mit bis zu 30.000 €

|7 Min. Lesezeit

Der Digitalbonus Bayern ist für kleine Betriebe im Freistaat das naheliegendste Förderprogramm, wenn es um Software, Automatisierung oder KI geht. Er zahlt bis zur Hälfte der förderfähigen Kosten, in der Plus-Variante bis zu 30.000 Euro. Gleichzeitig scheitern viele Anträge an Formalien, die mit dem eigentlichen Projekt nichts zu tun haben.

Dieser Artikel fasst zusammen, was Sie vor einem KI-Projekt wissen sollten. Stand ist der 2. Oktober 2026. Grundlage sind die Programmseite, die häufigen Fragen und das Antragsmuster auf digitalbonus.bayern. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet immer die zuständige Bezirksregierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer: kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Beschäftigte, höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
  • Wie viel: Standard bis 7.500 Euro, Plus bis 30.000 Euro, jeweils bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Ab wann: förderfähige Kosten ab 4.000 Euro.
  • Wie oft: höchstens zwei Anträge zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 31. Dezember 2027, einer pro Förderbereich. Plus gibt es nur einmal.
  • Die größte Falle: Das Projekt darf vor dem Antrag nicht beauftragt sein, auch nicht mündlich.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, also Gewerbebetriebe im Sinne von § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Die Maßnahme muss in einer bayerischen Betriebsstätte eingesetzt werden.

Für die Größe zählt das Jahr des letzten Jahresabschlusses. Teilzeitkräfte werden in Vollzeitäquivalente umgerechnet. Auszubildende und Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit zählen nicht mit. Neu gegründete Unternehmen ohne vollständiges Geschäftsjahr schätzen ihre Zahlen nach Treu und Glauben.

Ausgeschlossen sind unter anderem:

  • Freie Berufe, etwa Steuerberater, Rechtsanwälte oder Architekten. Die Ausnahme: Sie arbeiten in einer gewerblichen Rechtsform, zum Beispiel als GmbH, und sind dadurch gewerbesteuerpflichtig.
  • Arztpraxen, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen.
  • Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, soweit sie nicht wie ein Gewerbebetrieb verarbeiten oder vermarkten.
  • Von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung und Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.

Außerdem gilt die De-minimis-Regel: Ein Unternehmen darf innerhalb von drei Jahren insgesamt höchstens 300.000 Euro solcher Beihilfen erhalten. Bisherige De-minimis-Förderungen müssen im Antrag angegeben werden.

Standard oder Plus?

Beide Varianten fördern bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Unterschied liegt in der Obergrenze und in der Begründung.

Digitalbonus Standard zahlt bis zu 7.500 Euro. Typische Projekte sind laut Programmseite ERP-, CRM- oder Dokumentenmanagementsysteme, Branchensoftware und Portale ohne besondere Innovation.

Digitalbonus Plus zahlt bis zu 30.000 Euro, setzt aber einen besonderen Innovationsgehalt voraus. Den müssen Sie im Antrag ausführlich beschreiben, am besten mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen. Ausdrücklich genannt werden Künstliche Intelligenz und intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik sowie Simulation und digitale Zwillinge. Vor einem Plus-Antrag sollen Sie sich an die zuständige Bezirksregierung wenden.

Eine praktische Faustregel steht direkt in den häufigen Fragen: Liegen die förderfähigen Ausgaben nicht über 15.000 Euro, reicht der Standard. Der Zuschuss ist dann gleich hoch, und die Bearbeitung geht schneller.

Ein Rechenbeispiel

Der Zuschuss ist immer das Kleinere von zwei Werten: der Hälfte der förderfähigen Kosten und der Obergrenze der Variante.

Förderfähige KostenStandardPlus
8.000 €4.000 €4.000 €
15.000 €7.500 €7.500 €
30.000 €7.500 €15.000 €
60.000 €7.500 €30.000 €

Die Beispiele gehen vom Höchstsatz von 50 Prozent aus. Mit unserem Förderrechner können Sie eigene Beträge durchspielen.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert werden zwei Bereiche: Digitalisierung, also die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, und IT-Sicherheit.

Förderfähig sind vor allem:

  • Leistungen externer Anbieter, einschließlich der dafür nötigen Software.
  • Die Einführung der Lösung: Einrichtung, Installation, Anpassungen, Programmierung und technische Dokumentation.
  • Beratung und Schulung für die einzuführende Lösung, allerdings höchstens bis zur Hälfte der gesamten förderfähigen Ausgaben.

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Standard-Software wie Büroprogramme oder Betriebssysteme und normale Hardware.
  • Standard-Webseiten ohne tiefe Einbindung in die Abläufe des Betriebs und Standard-Webshops.
  • Suchmaschinenoptimierung, Werbung, Newsletter und andere Standard-Marketingmaßnahmen sowie Text-, Bild- und Grafikleistungen.
  • Beratung ohne Umsetzung einer Lösung.
  • Eigene Personalkosten und eigene Entwicklungsarbeit.
  • Lizenz- und Servicegebühren für mehr als 18 Monate.
  • Reisekosten des Dienstleisters.
  • Projekte, die bereits über ein anderes Programm von Bund, Land oder EU gefördert werden.

Für KI-Projekte heißt das: Die Lösung muss in Ihren Abläufen arbeiten, nicht nur beraten. Eine Wissensbasis mit einem Agenten, der Anfragen beantwortet oder Belege verarbeitet, passt in den Förderbereich Digitalisierung. Laufende Lizenz- und Servicekosten, etwa für die Nutzung eines KI-Modells, sind höchstens für 18 Monate förderfähig. Lassen Sie sich diese im Angebot getrennt ausweisen.

Die Falle Nummer eins: der Maßnahmenbeginn

Gefördert werden nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen haben. Als begonnen gilt eine Maßnahme, sobald eine rechtsverbindliche Bestellung oder ein Auftrag erteilt wurde. Die Programmseite betont: gegebenenfalls auch nur mündlich. Ein Verstoß kann als Subventionsbetrug gewertet werden.

Ein Angebot einzuholen ist dagegen kein Beginn. Im Gegenteil: Das Angebot des Dienstleisters gehört zu den Unterlagen, die Sie für den Antrag brauchen.

Sobald Sie den Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ab diesem Moment dürfen Sie auf eigenes Risiko beginnen und müssen den Bescheid nicht abwarten. Wird der Antrag später abgelehnt, tragen Sie die Kosten allein.

So läuft der Antrag ab

1. Projekt abgrenzen und Angebot einholen. Klären Sie mit dem Dienstleister, was genau umgesetzt wird. Das Angebot sollte Leistungen, Lizenzen und Beratungsanteile getrennt ausweisen.

2. ELSTER-Unternehmenskonto bereithalten. Der Antrag wird online bei der Bezirksregierung gestellt, in deren Gebiet das Projekt umgesetzt wird. Angemeldet wird ausschließlich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto des antragstellenden Unternehmens. Wer noch keines hat, beantragt das Benutzerkonto „für eine Organisation", auch als Einzelunternehmen. Die Registrierung braucht Vorlauf, weil ein Teil der Zugangsdaten per Post kommt. Planen Sie das ein.

3. Den Antrag selbst stellen. Eine Beantragung durch Dritte, etwa durch den Dienstleister oder einen Fördermittelberater, ist ausdrücklich nicht zulässig. Wir liefern Ihnen Projektbeschreibung und Kostenplan, abschicken müssen Sie selbst.

4. Auf das Monatskontingent achten. Pro Monat gibt es ein festes Kontingent an Anträgen. Es öffnet jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, ein Samstag zählt nicht als Werktag. Ist das Kontingent erschöpft, geht es im Folgemonat weiter. Halten Sie den Antrag deshalb vorbereitet und schicken Sie ihn kurz nach dem Start ab.

5. Bescheid abwarten oder auf eigenes Risiko beginnen. Bescheide werden ausschließlich digital an das ELSTER-Unternehmenskonto zugestellt. Das Projekt muss innerhalb des Bewilligungszeitraums umgesetzt und bezahlt sein. Dieser beträgt höchstens 18 Monate ab dem Datum des Zuwendungsbescheids.

6. Auszahlung beantragen. Nach Abschluss und Bezahlung aller Rechnungen reichen Sie einen Auszahlungsantrag ein. Bei Bewilligungen ab dem 1. November 2025 gehört dazu eine Projektmitteilung. Ab einem Zuschuss von über 10.000 Euro oder bei einer Stichprobe ist zusätzlich ein Verwendungsnachweis nötig. Es gibt nur eine Auszahlung, keine Abschläge.

Änderungen immer melden

Ändert sich während des Projekts etwas am Umfang, an den Kosten oder am Dienstleister, müssen Sie das der Bewilligungsstelle unverzüglich mitteilen. Für Bewilligungen ab dem 1. November 2025 gilt eine harte Regel: Fehlt diese Mitteilung und stellt eine Prüfung später fest, dass die Zuwendung nicht vollständig zweckentsprechend verwendet wurde, wird sie vollständig widerrufen. Ein kurzes Schreiben zu viel ist hier besser als eines zu wenig.

Was wir aus Projekten mitnehmen

Drei Punkte entscheiden in der Praxis mehr als die Höhe des Zuschusses:

  1. Eine klar abgegrenzte Maßnahme. Ein Projekt, das bereits läuft, lässt sich nicht nachträglich fördern. Förderfähig ist der nächste, sauber beschriebene Schritt.
  2. Ein Angebot, das zum Antrag passt. Leistungen, Lizenzen, Beratung und Schulung getrennt, Lizenzen auf höchstens 18 Monate aufgeschlüsselt.
  3. Ein vorbereiteter Antrag zum Monatsstart. Wer erst am Monatsersten anfängt, das Formular zu verstehen, landet oft im nächsten Monat.

Wie wir ein gefördertes Projekt Schritt für Schritt mit Ihnen umsetzen und welche Rolle die Eingangsbestätigung dabei spielt, zeigt unsere Seite zur Förderung. Was ein typisches KI-Projekt kostet, finden Sie bei unseren Paketen.

Dieser Artikel ersetzt keine Förder- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie und die Auskunft der zuständigen Bezirksregierung.

Quellen

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihren Prozess sprechen.

Wenn Sie einen Ablauf haben, der mehr Zeit kostet als er sollte, lohnt sich ein Gespräch. Wir analysieren Ihren Prozess und zeigen, wo ein KI-Agent den größten Hebel hat.